Beweissicherung

Auch die Erstellung von Beweissicherungsdokumentationen von Gebäuden und Grundstücken gehört zu meinem Aufgabengebiet.

Eine Beweissicherungsdokumentation dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn von Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder -mängeln. Insbesondere bei Straßen- und Kanalbauarbeiten sowie bei Abbrucharbeiten, aber auch bei sonstigen Hoch- und Tiefbauarbeiten sind Beweissicherungsgutachten üblich.

Diese sind i.d.R. vor Durchführung von Baumaßnahmen - möglichst unter Mitwirkung aller Beteiligten - notwendig, um mögliche nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstandenen Schädigungen unbürokratisch zu regeln.

Voraussetzung für eine gute Beweissicherung ist die zuverlässige Zustandsfeststellung der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotographischer Form. Da im Zuge der Baumaßnahmen mit Veränderungen des Schadensbildes zu rechnen ist, in Rechtsstreitigkeiten die Beweislage jedoch eine entscheidende Bedeutung gewinnt, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben. Daher wird diese regelmäßig von Fachleuten, z.B. Sachverständiger, und unter Zuhilfenahme weiterer Personen als Zeugen durchgeführt.

Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123, Punkt. 5.5 bzw. im gerichtlichen Beweisverfahren nach den §§ 485 - 494 ZPO.

Hier ein Auszug (anonymisiert) aus einer von mir erstellten Beweissicherungsdokumentation