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Honorar
Bei Privatgutachten war die Abrechnung des Honorars bis August 2009 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34 Abs. 1 geregelt. In der Neufassung der HOAI vom 18.08.2009 sind die die Wertermittlung betreffenden Paragraphen 33 und 34 ersatzlos gestrichen worden.
Somit gibt es für das Honorar nunmehr keine gesetzlichen Vorgaben; das Honorar ist somit grundsätzlich frei
verhandelbar.
Bei Interesse treten Sie bitte mit mir in Kontakt, ich werde Ihnen gern ein individuelles Angebot
unterbreiten.
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